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BW-Fußballverbände für Saisonbeendigung zum 30. Juni 2020

Ein außerordentlicher Verbandstag im Juni entscheidet über die Saisonbeendigung 2019/2020

 

Die baden-württembergischen Fußballverbände haben in Abstimmung untereinander sowie auf Grundlage der rechtlichen und behördlichen Rahmenbedingungen das weitere Vorgehen beschlossen: Demnach sprechen sich die Verbandsgremien einhellig für die Beendigung der Saison 2019/20 zum 30. Juni 2020 aus, so wie es die jeweiligen Spielordnungen vorsehen. Die Entscheidung zwischen diesem Modell oder der Alternative „Fortsetzung der Saison über den 30.06.2020 hinaus“ trifft ein außerordentlicher Verbandstag im Juni.

Die Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung) in der Fassung vom 9. Mai 2020 sieht weiterhin umfassende Beschränkungen vor, die die Austragung von Fußballspielen unmöglich machen. Nach dem Stufenplan für Baden-Württemberg zur Lockerung der Corona-Verordnung konnten zwar Freiluft-Sportanlagen für Sportaktivitäten ohne Körperkontakt am 11. Mai 2020 wieder in Betrieb genommen werden, so dass ein Training unter Beachtung strenger Vorgaben in Kleingruppen und ohne Körperkontakt stattfinden kann. Indes ist nach diesem Stufenplan aber weiterhin „nicht abschätzbar“, wann Mannschaftssport – also u.a. Fußballspiele im eigentlichen Sinne – wieder erlaubt sein werden. Die Gremien aller drei Fußball-Landesverbände sehen daher keine Möglichkeiten mehr, die Meisterschaftsrunden regulär bis zum 30.6. zu beenden.

Vor diesem Hintergrund ist darüber zu entscheiden, wie mit den bisher absolvierten Meisterschaftsspielen umzugehen ist. Aus der SBFV-Satzung und den Ordnungen ergeben sich Verpflichtungen gegenüber den am Spielbetrieb teilnehmenden Mitgliedsvereinen. Diese bestehen insbesondere darin, die Meisterschaften im ausgeschriebenen Spieljahr (01.07.-30.06.) auszutragen, sportliche Meister und Aufsteiger zu ermitteln sowie eine ordnungsgemäße Durchführung der Folgesaison (hier: 2020/21) zu gewährleisten. Aufgrund der COVID-19-Pandemie ist es dem SBFV unmöglich oder unzumutbar, einzelne Verpflichtungen zu erfüllen, weswegen eine Abwägungsentscheidung auf Grundlage der aktuellen Situation zu treffen ist. Der SBFV hat alle möglichen Szenarien ausgiebig geprüft, insbesondere auch auf deren rechtliche Vertretbarkeit.

Als die beiden einzigen, umsetzbaren Optionen bleiben demnach: Erstens die Beendigung der Saison regulär zum 30.06.2020 mit Wertung der bisher sportlich erzielten Ergebnisse. Oder zweitens die Fortführung der Saison über den 30.06.2020 hinaus mit frühestem Start am 01.09.2020.

Gelten soll die Entscheidung in allen Spielklassen der Herren, Frauen und Jugend von den Verbandsliga bis zu den Kreisligen. Der SBFV wird sich nach den Beschlüssen des Verbandsvorstandes außerdem dafür einsetzen, dass auch die Gesellschafterversammlungen der Oberliga Baden-Württemberg (Herren, Frauen, Jugend) und der Regionalliga Südwest in diesem Sinne entscheiden.

Offen gelassen werden soll weiterhin die Möglichkeit, die verbleibenden Spiele im SBFV-Rothaus-Pokal 2019/20 auch noch nach dem 30. Juni 2020 auszutragen. Hier können individuelle Lösungen mit den wenigen im Pokal verbliebenen Vereine gesucht werden. Dies gilt zunächst auch für die Verbandspokal-Wettbewerbe der Jugend und der Frauen sowie die Bezirkspokal-Wettbewerbe.

Beendigung der Meisterschaftssaison mit Wertung nach Quotienten-Regelung: direkte Aufsteiger, aber keine Absteiger

In der Variante, das Spieljahr 2019/20 zum 30. Juni 2020 zu beenden, werden keine Meisterschaftsspiele mehr ausgetragen. Die direkten Aufsteiger der einzelnen Spielklassen sollen über den Quotienten der bisher erzielten Punkte und der ausgetragen Spiele ermittelt werden. Berücksichtigt werden sollen auch Spiele, über deren Wertung bis 30. Juni 2020 sportgerichtlich rechtskräftig entschieden ist. Meister und direkter Aufsteiger ist die Mannschaft mit dem höchsten Quotienten. In Staffeln, in den es neben dem Meister weitere direkte Aufsteiger gibt, sollen diese ebenfalls aufsteigen. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass die Aufsteiger anhand sportlicher Kriterien ermittelt werden können, und zwar so rechtzeitig, dass diesen in jedem Fall die Teilnahme am Spielbetrieb der übergeordneten Liga im Spieljahr 2020/21 möglich ist. Die Quotienten-Regelung hat gegenüber der Alternative, z.B. den Aufsteiger anhand der Vorrundentabelle zu ermitteln, den Vorteil, dass jedes ausgetragene Spiel tatsächlich berücksichtigt wird und dies der Absolvierung sämtlicher Meisterschaftsspiele am nächsten kommt.

Weitere Platzierungen, die zur Teilnahme an Relegations- oder Aufstiegsspielen berechtigten, sollen nicht ermittelt werden. Während die SBFV-Spielordnung vorsieht, dass alle Meister von der Verbandsliga bis zu den Kreisligen C aufsteigen, bedeutet eine Platzierung, die zur Teilnahme an Relegations- oder Aufstiegsspielen berechtigt, nur eine Aufstiegschance. Ob aus dieser Aufstiegschance ein Aufstiegsrecht erwächst, kann sportlich nicht ermittelt werden. Zudem ist auch nicht ersichtlich, wie anhand anderer sportlicher Kriterien einem von mehreren Vereinen daraus resultierend ein Aufstiegsrecht zugesprochen werden könnte.

Absteiger sollen nicht ermittelt werden, dies vor dem Hintergrund, dass ein Abstieg nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich in der Regel schwerer wiegt als ein Nichtaufstieg und daher nicht auf Grundlage einer Quotienten-Regelung erfolgen soll. Dies hat zur Folge, dass im darauffolgenden Spieljahr aufgrund der Aufstockung ein verschärfter Abstieg erfolgen muss, was aber vertretbar erscheint.

Fortsetzung der Saison 2019/20 über den 30.06.2020 hinaus

Alternativ besteht die Möglichkeit, die Spielzeit 2019/20 nach einer längeren Pause frühestens ab dem 1. September 2020 fortzusetzen. Dafür spricht, dass Meister, Aufsteiger sowie Absteiger im Rahmen einer vollständigen Spielrunde ermittelt werden. Dagegen spricht aber insbesondere das Risiko, Aufsteiger erst zu einem Zeitpunkt ermitteln zu können, zu dem übergeordnete Spielklassen bereits den Spielbetrieb des Spieljahres 2020/21 wieder begonnen haben. Zudem würde die Saison erst nach der Transferperiode vom 1. Juli bis 31. August 2020 fortgesetzt werden, so dass gravierende Veränderungen der Mannschaftskader und somit deutlich geänderte Wettbewerbsbedingungen zu erwarten sind. Auch im Zusammenhang mit Vertragsverhältnissen bestehen erhebliche rechtliche Bedenken.

Gemeinsamer Weg in Baden-Württemberg: Vorschlag durch Verbände, Entscheidung durch Vereine

Nach Abwägung aller relevanten Aspekte ist das Modell „Weiterspielen“ aus Sicht der Verbandsgremien weniger interessengerecht. Daher sprechen sich die Gremien der drei Fußballverbände für die Beendigung der Saison 2019/20 zum 30.06.2020 aus.

Bei allen Überlegungen hat eine zentrale Rolle gespielt, eine landesweit einheitliche Regelung zu finden, was nach den Beratungen der letzten Wochen aus Sicht von SBFV-Präsident Thomas Schmidt nun gelingen kann: „Wir haben uns in den vergangenen Wochen intensiv im Verband, aber auch mit unseren baden-württembergischen Nachbarn ausgetauscht und beraten. Unser Ziel dabei war es immer, eine besonnene Lösung mit Augenmaß zu finden. Mit dem nun erarbeiteten Vorschlag und der gemeinsamen Vorgehensweise im Land ist uns das meiner Meinung nach -unter den gegebenen Umständen- gelungen. Ich bin sehr zufrieden damit und es zeigt uns, dass der Fußball in Baden-Württemberg zusammensteht.“

Nach den Beschlüssen des SBFV-Verbandsvorstandes wird nun ein außerordentlicher Verbandstag im Juni 2020 einberufen, der voraussichtlich virtuell stattfinden wird. Darüber hinaus werden die SBFV-Mitgliedsvereine, die schriftlich, sowie in einer am Abend folgenden Info-Videokonferenz umfassend informiert werden, die Gelegenheit haben, sich zu äußern. Schließlich soll eine endgültige Bestätigung der Beschlussfassung durch die Delegierten des außerordentlichen Verbandstages erfolgen. Im Rahmen dieser Beschlussfassung soll auch die Möglichkeit bestehen, alternativ für eine Saisonfortsetzung ab dem 1. September 2020 zu stimmen.

Vorgesehen ist ein Termin zwischen dem 6. und 27. Juni 2020. Die finale Terminfestlegung ist noch nicht erfolgt, da es hierbei zum einen noch diverse Fristen zu beachten gilt, zum anderen ein gemeinsamer Termin in Baden-Württemberg gefunden werden soll. SBFV-Präsident Thomas Schmidt: „Uns ist bewusst, dass sich viele Vereine eine frühere verbindliche Entscheidung wünschen. Aber es ist uns wichtig, dass die Delegierten eines außerordentlichen Verbandstages durch ihr Votum unsere Haltung bestätigen!“

Entscheidung über den Spielmodus 2020/21 erfolgt später

Offenbleiben muss zunächst noch, in welchem Spielmodus die Saison 2020/21 ausgetragen wird. Selbstverständlich bleibt es unser Ziel, die Meisterschaftsrunden in der kommenden Saison im gewohnten Rahmen mit Hin- und Rückspielen unter Zuschauerbeteiligung auszutragen. Daran werden wir alles setzen. Die weiteren Entwicklungen sind aktuell jedoch nicht abschätzbar.

Quelle: www.sbfv.de

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